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Rechtsgebiete

02. Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich meine Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten, die mit Arbeitsverhältnissen zusammenhängen. Mein Tätigkeitsbereich umfasst sowohl die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Dabei ist es mein Ziel, individuelle und praxisnahe Lösungen zu finden, um die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu wahren.

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Ein zentraler Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie in der Prüfung von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen. Ich unterstütze Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und helfe Arbeitnehmern dabei, ihre Rechte bereits vor Abschluss eines Arbeitsverhältnisses optimal zu sichern.

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Darüber hinaus begleite ich Mandanten bei Streitigkeiten rund um das Thema Kündigung. Dies umfasst die Verteidigung in Kündigungsschutzverfahren, die Verhandlung von Abfindungen und die Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei vertrete ich sowohl Arbeitnehmer, die sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung wehren möchten, als auch Arbeitgeber, die Unterstützung bei der rechtskonformen Umsetzung von Kündigungen benötigen.

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Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit ist das Thema Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen, etwa bei Fragen zur Überstundenvergütung, zum Mindestlohn oder zu Ansprüchen auf Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Ich helfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen und sorge dafür, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

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Darüber hinaus stehe ich Mandanten bei Themen wie Mobbing, Diskriminierung und Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis zur Seite. In solchen sensiblen Angelegenheiten arbeite ich mit großem Engagement daran, faire Lösungen zu finden und meine Mandanten in schwierigen Situationen bestmöglich zu unterstützen.

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Mit meinem fundierten Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung begleite ich meine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Mein Anspruch ist es, stets kompetente und individuelle Lösungen zu bieten, die den besonderen Anforderungen des Arbeitsrechts gerecht werden.

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